Ortschaftsratssitzung 09.11.2020

Sitzung Ortschaftsrat

Am Mittwoch den 09.11.2020, fand eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Cainsdorf statt.

Folgende Ergebnisse wurden dabei erarbeitet:

1. Zum „Cainsdorfer Boten“

Hier wurde einstimmig beschlossen, den CB weiter zu führen und gemeinsam mit der Druckerei dieses regionale Info-blatt zu entwickeln. Das Ganze soll dann ab Januar 2021 greifen.

2. zum TH

Es wurde sehr positiv die Gestaltung der Eröffnungsveranstaltung am 17. 10. 2020 eingeschätzt. Einstimmig wurde beschlossen, dass die Vorgehensweise zur Bewirtschaftung des Saales und des Gastraumes so mitgetragen wird. Als gut wurde die Aktion „Turnerheimaktie“ bewertet, die allerdings jetzt konzentriert weitergeführt werden muss.

 Konkrete Regelungen wurden einvernehmlich von den OR festgelegt:

  1. Eigentümer des Stadtteilzentrums/Turnerheims (TH) ist und bleibt die Stadt Zwickau – soll heißen, dass die Gesamtverantwortung auch bei der Stadtverwaltung verbleibt.
  2. Die Stadt Zwickau hat mit dem Ortschaftsrat (OR) am 18.8. 2020 eine „Vereinbarung zur Aufgabenübertragung bzgl. der Verwaltung“ des TH abgeschlossen, in der der OR als „Verwalter“ eingesetzt und ihm die „Betreibung, die Vermietung und die …Unterhaltung des TH“ übertragen wird. Das Kellergeschoss als „Sportbereich“ wird zu großen Teilen an den Eigenbetrieb Sportstätten der Stadt Zwickau vermietet.
  3. Der OR bedient sich zur Umsetzung dieser Verantwortung und Aufgabe hiesiger/ einheimischer Firmen und Anbieter. Dies betrifft insbesondere die gastronomische Bewirtschaftung des Saales und des Gastraumes. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass wir keinen Gaststättenbetrieb im TH entwickeln und damit auch keinen Küchenbetrieb unterhalten dürfen. Es stehen zwei Cateringbereiche zur Verfügung, die als Zubereitungs- und Aufwärmzonen ausgelegt sind.
  4. Als Nutzer des Saales und des Gastraumen können auftreten die Vereine der Region, der OR und die Stadt Zwickau, Dritte (d.h. die Bürgerschaft/Einzelpersonen/ Firmen) und der für die gastronomische Betreuung durch den OR gebundene gastronomische Anbieter (Fa. Mike Filter).
  5. Die Planung und Entscheidung zur Nutzung obliegt einzig dem OR und wird jeweils konkret und individuell durch eine „Miet- und Nutzungsvereinbarung“ legitimiert.
  6. Die Nutzungsbedingungen unterliegen der „Nutzerordnung“ der Stadt Zwickau für solche Objekte, den Miet- und Nutzungsbedingungen aus der abzuschließenden Vereinbarung zwischen Nutzer und OR und der Mietberechnung TH der Stadt Zwickau. So ist z. B. die Miete für die Nutzung des Saales auf 235,00 und des Gastraumes auf 150,00€ (einschl. Cateringbereiche, Sanitäranlagen und Allgemeinverfügungsflächen) festgesetzt.

Was bleibt noch und wo brauchen wir als Ortschaft und als Förderverein Hilfe und Unterstützung?

Nachdem der erste Bauabschnitt fertiggestellt werden konnte, gibt es noch drei wichtige „Restbereiche“, die zu bearbeiten sind:

  1. Die Räumlichkeiten für die Vereine im „alten Wohnhaus“ sind dringend noch zu sanieren durch die Grundgewerke Fenster, Elektrik, Heizung, Sanitär und Maler.
  2. Die Außenfassade ist in Stand zu setzen und mit Anstrich zu versehen.
  3. Die behindertengerechte Gestaltung des Außengeländes, insbesondere die Zugangs- und Gehwege und die Erreichbarkeit des 1. OG für Behinderte stehen noch aus.

3.ÖPNV im Niederdorf

Ich habe berichtet von den Bemühungen der SVZ, das Niederdorf nach dem Fahrplanwechsel (13.12.20) neu mit den Leistungen des ÖPNV zu versorgen.

Folgende Informationen sind in der Endabstimmung zwischen SVZ und dem VMS:

  1. die SVZ stellt den Antrag auf Erteilung einer „Einstweiligen Erlaubnis für die Durchführung des Linienverkehrs der flexiblen Bedienform – Anruf – Linien – Taxi“ zwischen dem 13.12.20 und 15.06.21 als „Probeverkehr“,
  2. Streckenführung (siehe Anlage) zwischen Zwickau/Planitz, Markt und Wilkau-Haßlau, Stadtzentrum

4. Verkehrseinschränkung Cainsdorfer Hauptstr.

Der OR und eine Elterninitiative hat einen erneuten Vorstoß bei der entsprechenden Behörde unternommen, den Schulweg unserer Cainsdorfer Kinder sicherer zu machen. Nachfolgend gebe ich ihnen einen Brief an die OB (Dr. Findeiß – damals noch im Amt) zur Kenntnis.

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

gem. §21 der GO für den Stadtrat gestatte ich mir, folgende Frage zu stellen:

„Ist es möglich, auf der Cainsdorfer Hauptstraße zwischen Einmündung Teichstraße (neben Feuerwehrdepot) und Abbiegung Lindenstraße (neben Gemeindeverwaltung) einen „geschützte Fußgängerübergang und (oder) eine Tempobeschränkung (30er Zone) einzurichten?“

Begründung

Das sich entwickelte Verkehrsaufkommen auf diesem Verkehrsabschnitt (aktuell noch verschärft durch Umleitungsführungen durch Baumaßnahmen), die existierenden Parkbedingungen (insbesondere im Einmündungsbereich der Straßen) und das durch die Cainsdorfer Schule angewachsene Schüleraufkommen führen dazu, dass die Überquerung der Cainsdorfer Hauptstraße in Richtung Kirchstraße/Schule/Friedhof sowohl für ältere Menschen als auch für unsere Schüler/innen immer stärker zu einer objektiven und massiven Gefahrensituation erwächst.

Eltern, die Bürgerschaft und nicht zuletzt auch die Verkehrsteilnehmer selbst machen in der jetzigen Situation aufmerksam. Eine Unterschriftensammlung ist in einer Elterninitiative in Arbeit.

Diese Bitte hatten wir als OR schon früher vorgetragen. Sie wurde aber mit der Begründung abgelehnt, dass es noch rein statistisch „keine Unfallquote als Indikationen für Gefahr“ ausgemacht werden kann. Das malerische Aufbringen von „zwei Kindern“ (als Bild) auf die Straße als „Warnung“ erachten wir als unzureichend, zumal sie an Stellen erfolgt ist, wo keine Überquerungssituationen existieren.

Dies wollen wir insoweit infrage stellen, als es unsere Aufgabe ist, kommunalpolitisch Prävention zu betreiben und objektiv existierende Gefahren prospektivisch zu „entschärfen“.

Ich bitte um schriftliche Beantwortung mit der Legitimierung, diese Antwort öffentlich machen zu dürfen.

 

Reaktion aus der Stadtverwaltung

Der Antrag ist schon früher abgelehnt worden und es gibt keine neuen Erkenntnisse. Was durchgeführt werden soll, ist eine Verkehrszählung und danach soll neu befunden werden.

Wir harren nun der Ergebnisse der Zählung und der Antwort durch die zuständige Behörde.